„Blut sollt ihr nicht essen!“
(aus: „Prüft euch selbst, ob ihr im Glauben seid!“)
Blut: kein Nahrungsmittel für den Menschen
Schon seit seiner Erschaffung ist dem Menschen vom Schöpfer pflanzliche Kost zugesprochen (1Mo 1,29), aber erst nach der Sintflut sagte Gott zu Noah und dessen Söhnen, von denen alle Menschen – sowohl Juden als auch Heiden (Nichtjuden) – abstammen (1Mo 9,19), u. a.:
„Und Furcht und Schrecken vor euch sei auf allen Tieren der Erde und auf allen Vögeln des Himmels! Mit allem, was sich auf dem Erdboden regt, mit allen Fischen des Meeres sind sie in eure Hände gegeben. Alles, was sich regt, was da lebt, soll euch zur Speise sein; wie das grüne Kraut gebe ich es euch alles. Nur Fleisch mit seiner Seele (oder: seinem Leben), seinem Blut, sollt ihr nicht essen!“ (1Mo 9,2-4).
Blut: das Sühnemittel
Wie einst im Garten Eden, wo Gott dem Menschen sagte: „Von jedem Baum des Gartens darfst du essen; aber vom Baum der Erkenntnis des Guten und Bösen, davon darfst du nicht essen; denn an dem Tag, da du davon isst, musst du sterben!“ (1Mo 2,16-17), macht Gott auch hier eine Ausnahme, indem er der Menschheit das Blut nicht zum Verzehr freigibt. Er nennt uns sogar den Grund: „Das Blut ist es nämlich, das Sühnung tut durch die Seele (oder: das Leben) in ihm“
(3Mo 17,11). Und so spielt es seit dem Sündenfall eine wesentliche und entscheidende Rolle bei der Sündenvergebung (siehe z. B. auch Hebr 9,22; 1Mo 3,21; 4,3-5; 8,20-21; Mt 26,28). Da der Lohn der Sünde der Tod ist (Röm 6,23; 1Mo 2,17), fordert Gottes Gerechtigkeit zur Rettung des Sünders das Leben bzw. das Blut eines unschuldigen Stellvertreters (1Petr 1,18-19; 3,18;
2Kor 5,21). Nachdem das Blut bestimmter, von Gott den Menschen als rein bezeichneter Opfertiere (vgl. 1Mo 4,2.4; 7,2-3; 8,20 usw.) dies allerdings nur symbolhaft zum Ausdruck bringen, selbst aber nicht Sünden wegnehmen kann (Hebr 10,1-4), erwies Gott seine Liebe zur gefallenen, sündigen Welt darin, dass er schließlich seinen einziggeborenen Sohn, Jesus Christus, gab (zum blutigen Opfertod am Kreuz), damit jeder, der an diesen glaubt, d. h. ihm vertraut und gehorsam ist, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe (Joh 3,16.36; siehe dazu noch Röm 3,22-26; Hebr 9,26-28; 10,10-14).
In Anbetracht der besonderen Bedeutung des Blutes als „L e b e n s saft“ im nicht nur menschlich-sprichwörtlichen, sondern auch göttlich-wahrsten Sinn verwundert es nicht, dass Gott das den Menschen von Anbeginn verordnete Verbot des Blutgenusses den Israeliten samt den bei ihnen wohnenden Fremden mehrfach nachdrücklich – unter Androhung der Todesstrafe bei Nichtbeachtung – durch Mose wiederholen ließ (3Mo 3,17; 7,26-27; 17,10.12-14; 19,26;
5Mo 12,16.23-24), wie auch später den Heidenchristen (nichtjüdischen Christen) brieflich durch seine Apostel und die Ältesten der jüdischen Urgemeinde in Jerusalem (Apg 15,19-20.23-29; 21,25).
Schächtung?
In diesem Brief, dessen Inhalt mit vier „notwendigen Dingen“ übrigens auch Paulus zur Befolgung verkündete (Apg 16,4; seine Aussagen etwa in Röm 14,2 und Kol 2,16 sind daher entsprechend zu relativieren), werden die Gläubigen aus den Heiden darauf hingewiesen bzw. daran erinnert, dass neben dem Blut selbst natürlich auch Ersticktes als Nahrung dem Menschen untersagt ist,
d. h. Fleisch, aus dem das Blut nicht ausgeflossen ist (ganz im Einklang mit 1Mo 9,4). Dass dies nun nicht bedeutet, dass Tiere geschächtet werden müssen, um verzehrt werden zu können, ergibt sich zum einen schon aus Gottes Anordnung, das Blut bei der Jagd erlegter Tiere ausfließen zu lassen (3Mo 17,13), zum anderen aus der Tatsache, dass auch beim Schächten Restblut im Fleisch verbleibt und ein dabei etwas höherer Ausblutungsgrad somit lediglich einen graduellen, nicht aber prinzipiellen Unterschied zu anderen Schlachtmethoden machen kann, bei denen das Blut – wie eben bei der Jagd – erst nach Tötung des Tieres herausgelassen wird.
Blut: ein Gerichtsmittel
Wenn auch oder gerade weil Gott der Menschheit (also nicht etwa nur den Juden und Christen, wie der biblische Befund zeigt) Blut nicht zur Nahrung gegeben hat, wird er in einem seiner letzten, furchtbarsten Gerichte vor der Wiederkunft seines Christus in Herrlichkeit die Menschen, die trotz eindringlicher Warnung sich durch ihren Ungehorsam direkt oder indirekt mit Blutschuld beladen haben, sogar zwingen, zur Strafe Blut zu trinken, indem er ihnen in seinem dann unvermischten (d. h. gnadenlosen) Zorn keinen Ausweg lassen wird im Unterschied zur ersten der Zehn Plagen, der „Blutplage“, damals in Ägypten (vgl. Offb 14,9-11; 15,1.7-8; 16,4-6;
19,11-16.20-21; 2Mo 7,19.24).
Reto Thaler
November 2016, retothaler.at