„Seid fruchtbar und vermehrt euch!“
(aus: „Prüft euch selbst, ob ihr im Gauben seid!“)
Hurerei? Ehebruch? Ehescheidung? Wiederheirat?
Nach unmissverständlichen Aussagen der Bibel fallen uneheliche sexuelle Kontakte – in Handlungen und Gedanken (Mt 15,19) – unter Hurerei (bei Beteiligung einer verheirateten Person auch unter Ehebruch). Dazu zählen u. a. neben unnatürlichen Verirrungen wie Sexualität zwischen Gleichgeschlechtlichen oder mit Tieren (3Mo 18,22-23; Röm 1,26-27; 1Kor 6,9; Jud 7) auch sexuelle Partnerschaften auf Widerruf. Die gottgewollte Ehe zwischen einem Mann und einer Frau (Mt 19,4-6; Mal 2,14-15) wird nämlich nur durch den Tod (Röm 7,2-3; 1Kor 7,39) oder durch Wunsch des ungläubigen Ehegatten (1Kor 7,15) oder im Fall von Hurerei des Ehegatten (Mt 5,32; 19,3.9; vgl. Jer 3,8), wenn dieser nicht reumütig ist und der andere sich scheiden lässt, aufgelöst. Bei aufrichtiger Reue – auch im x-ten Wiederholungsfall – ist der andere allerdings zur Vergebung verpflichtet (Lk 17,3-4) und eine Scheidung nicht gerechtfertigt (Mk 10,9;
1Kor 7,10-11; Mal 2,16). Solange aber eine Ehe nicht aufgelöst ist, ist jede weitere „Ehe“ – selbst wenn sie Kinder hervorgebracht hat – vor Gott nicht nur ungültig, sondern Ehebruch
(Mk 10,11-12; Lk 16,18).
Ehelosigkeit?
Als seine Jünger zu Jesus sagten: „Wenn die Sache des Mannes mit der Frau so steht, dann ist es nicht ratsam zu heiraten“, erwiderte er Folgendes: „Nicht alle fassen dieses Wort, sondern die, denen es gegeben ist; denn es gibt Verschnittene (Kastrierte), die von Mutterleib so geboren sind; und es gibt Verschnittene, die von den Menschen verschnitten worden sind; und es gibt Verschnittene, die sich selbst verschnitten haben um des Reiches der Himmel willen. Wer es fassen kann, der fasse es“ (Mt 19,10-12). Paulus schlägt als Apostel Jesu Christi selbstverständlich in dieselbe Kerbe, indem er den Unverheirateten empfiehlt, ihren Stand beizubehalten – wie er selbst auch –, um so zu ihrem eigenen Nutzen beständig ohne Ablenkung beim Herrn zu bleiben (1Kor 7,8.32-35). Dennoch erkennt er an, dass auch im Hinblick auf sexuelle Enthaltsamkeit jeder seine eigene Gnadengabe von Gott hat, der eine so, der andere so (1Kor 7,7), und er sagt voraus, dass in späteren Zeiten Lügenredner in Vermittlung dämonischer Lehre nicht nur gebieten, sich von gewissen Speisen zu enthalten, sondern auch verbieten zu heiraten (1Tim 4,1-3) – was uns die Geschichte ja schon bestätigt hat. In der Bibel finden sich allerdings Heiratsverbote zwischen bestimmten Verwandten (siehe in 3Mo 18) und mit einem Ungläubigen (5Mo 7,3-4; Neh 13,25-26; 1Kor 7,39; 2Kor 6,14-15) sowie ein Heiratsgebot als Teilqualifikation der Aufseher oder Ältesten und der Diakone (Diener) in Christengemeinden
(1Tim 3,2.12; Tit 1,5-7).
Nachdem wir aber aufgefordert werden, die Hurerei zu fliehen (1Kor 6,18), und aus dem Auge ist tatsächlich auch leichter aus dem Sinn (so hatte z. B. Hiob mit seinen Augen einen Bund geschlossen; Hi 31,1), wird auch gesagt – allerdings nicht befehlsweise –, dass, um Hurereien zu vermeiden, jeder seine eigene Frau und jede ihren eigenen Mann haben soll (1Kor 7,2.6). Überhaupt gilt: „Wenn sie (die Unverheirateten und die Witwen) sich aber nicht enthalten können, dann sollen sie heiraten; denn es ist besser zu heiraten als vor Verlangen zu brennen“ (1Kor 7,9). Dieser Vers stellt wohl so klar wie kein anderer heraus, dass vor Gott sexuelle Gemeinschaft nur in einer Ehe ihren Platz haben kann.
Nun ist es aber so, dass nicht jeder Heiratswunsch sogleich – wenn überhaupt – von Gott erfüllt wird (vgl. Spr 18,22), aber Gläubige – eben auch unfreiwillig ledige, homosexuell geneigte oder sonst wie leidende – sollen sich beständig an die Verheißung erinnern, dass denen, die Gott lieben (das sind die, die seine Gebote halten), alles zum Guten mitwirkt (Röm 8,28); ferner, dass Gott treu ist und nicht zulassen wird, dass sie über ihre Kraft hinaus versucht werden, sondern mit der Versuchung auch den Ausgang schaffen wird, sodass sie sie ertragen können (1Kor 10,13). Schließlich sollen sie um nichts besorgt sein, sondern in allem sollen durch das Gebet und die Bitte mit Dank ihre Anliegen vor Gott bekannt gemacht werden, und der Friede Gottes, der allen Verstand übersteigt, wird ihre Herzen und ihre Gedanken bewahren in Christus Jesus (Phil 4,6-7).
Kindersegen? Familienplanung mit Empfängnisverhütung und Abtreibung?
Ein besonderer Segen Gottes für Verheiratete besteht nun darin, dass sie fruchtbar sein sollen, und so ist das erste Gebot, das Gott Adam und Eva, dem ersten Menschenpaar, gab, das Vermehrungsgebot (1Mo 1,28), das er auch den aus der weltweiten Sintflut geretteten vier Ehepaaren (Noah und seinen drei Söhnen samt ihren Ehefrauen) als Erstes, und zwar zweimal, wiederholte (1Mo 9,1.7): „Seid fruchtbar und vermehrt euch!“
Aber wie sich die nachsintflutliche Menschheit in ihrer ersten Zeit gegen das Verbreitungsgebot Gottes auflehnte, worauf dieser dessen Durchsetzung durch sein Strafgericht der Sprachenverwirrung in Babel erzwang (1Mo 9,1; 11,4.9), so begann sie gerade erst im 20. Jahrhundert in noch nie dagewesenem Ausmaß, das Vermehrungsgebot Gottes zu missachten und in Verbindung damit seinen bis dahin sogar sprichwörtlichen „Kinder s e g e n“
(vgl. z. B. 1Mo 22,17; Ps 127,3-5; 128,3-4; Mal 2,15) zu verachten: Der satanische Zeitgeist, der auch in dieser Hinsicht schon längst die Christenheit unterwandert und ansteckt, fordert und fördert öffentlich unter dem Titel Familienplanung Freiheit und Möglichkeit zur Empfängnisverhütung und Abtreibung. Die vorgebrachten „guten“ Argumente entspringen offensichtlich einer verdorbenen Moral, die, so wenig sie sich um Gottes Wort schert, so wenig vor diesem bestehen kann. Auch sieht sich manche (vor allem mehrfache) Elternschaft mit Naserümpfen, ja sogar offenen Vorwürfen konfrontiert – ungeachtet der Warnung Gottes: „Wehe dem, der zu einem Vater sagt: Warum zeugst du?, und zu einer Frau: Warum gebierst du?“
(Jes 45,10).
Und wer da noch auf die hört, die zwar eine „künstliche“ Empfängnisverhütung durch Verwendung von Hilfsmitteln untersagen, eine „natürliche“, etwa durch Auswahl unfruchtbarer Tage oder durch Enthaltsamkeit, aber erlauben, möge Folgendes bedenken: Gott verbietet ausdrücklich Geschlechtsverkehr während der Monatsblutung der Frau, somit während ihrer unfruchtbaren Tage, als tödlichen Gräuel (3Mo 18,19; 20,18; 18,24-30), und ansonsten werden die Ehegatten aufgefordert, sich dem Geschlechtsverkehr nicht zu entziehen, es sei denn nach Übereinkunft eine Zeit lang, um sich dem Gebet zu widmen (1Kor 7,5), also ganz bestimmt nicht etwa mit der Absicht, eine Empfängnis zu verhüten und damit sich Segen Gottes zu verbitten und das Vermehrungsgebot Gottes nicht zu befolgen.
Auch hat Gott durch die Tiere, denen er sowohl vor als auch nach der Sintflut jeweils noch vor den Menschen seinen Segen zusammen mit dem Vermehrungsgebot und dem Verbreitungsgebot gegeben hatte (1Mo 1,22; 8,17), durch ihre von ihm instinktgeleitete Befolgung dieser Gebote den Menschen seit jeher den Weg gewiesen (vgl. dazu noch den Hinweis Jesu auf beispielhaftes Verhalten von Tieren in Mt 6,26).
Reto Thaler
November 2016, retothaler.at